Wettbewerbsfähigkeit
Im Rat "Wettbewerbsfähigkeit" treffen sich, je nach Tagesordnung, die für Europäische Angelegenheiten, Industrie und Forschung verantwortlichen Minister. Der Rat kommt viermal im Jahr zusammen und beschäftigt sich mit Fragen zur Wettbewerbsfähigkeit und zum Wirtschaftswachstum.
Der Rat "Wettbewerbsfähigkeit" hat drei Kompetenzbereiche:
Binnenmarkt
Mit dem Binnenmarkt soll ein Raum des freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs geschaffen werden. In diesem Rahmen behandelt der Rat "Wettbewerbsfähigkeit" eine große Anzahl von für die wirtschaftliche und kommerzielle Aktivität grundlegenden Fragen, wie:
- öffentliche Aufträge,
- die Dienstleistungsfreiheit,
- die Freizügigkeit,
- den freien Warenverkehr,
- das Verbraucherrecht,
- das Recht des geistigen und gewerblichen Eigentums,
- das Wettbewerbsrecht und Gesellschaftsrecht oder
- Fragen zur Zollunion.
Industrie
Fragen im Zusammenhang mit der Industriepolitik sind Teil der Kompetenzen der einzelnen Mitgliedstaaten. Die auf EU-Niveau getroffenen Entscheidungen zielen im Wesentlichen darauf ab, dank einer engen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten die für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie notwendigen Bedingungen zu schaffen. Die Ziele in diesem Bereich sind:
- die Anpassung der Industrie an Strukturänderungen,
- die Förderung eines für Initiative und Entwicklung, insbesondere der kleinen und mittelständischen, Unternehmen günstigen Umfeldes in allen EU-Staaten,
- die Schaffung eines der Unternehmenskooperation förderlichen Umfelds,
- die Förderung einer erhöhten Ausschöpfung des industriellen Potentials in Bezug auf Innovation, Forschung und technischer Entwicklung.
Um diese Zielsetzung zu erfüllen, müssen die Mitgliedstaaten ihre Industriestruktur den neuen ökonomischen Herausforderungen anpassen. Die Europäische Union überwacht die Restrukturierung der betroffenen Sektoren in einem festgelegten Zeitrahmen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Forschung
Die wissenschaftliche Forschung und die technologische Entwicklung spielen eine herausragende Rolle im wirtschaftlichen Entwicklungsprozess. Die Hauptziele der EU in diesem Bereich sind:
- die Verstärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der europäischen Industrie und ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit,
- die Konzentration von Ressourcen auf einige Schlüsselsektoren und besonders wichtige Technologien,
- die Schaffung eines einheitlichen europäischen Forschungsraumes,
- die Steigerung von Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit durch eine verstärkte Kooperation, Koordination und komplementäre Handlungsweise.
Der Rat "Wettbewerbsfähigkeit" bearbeitet die Legislativentwürfe, die in seine unterschiedlichen Kompetenzbereiche fallen. Für Entscheidungen des Rats gilt das Prinzip der qualifizierten Mehrheit. Im Allgemeinen ist er an die Mitentscheidung des Parlaments gebunden.
Dokumente "Wettbewerbsfähigkeit"
- Aktualisiert am: 25.06.2008

