Die Festlegung des französischen Standpunkts in europäischen Fragen
Frankreich beteiligt sich an der Gestaltung der gemeinsamen Politiken und der gemeinschaftsrechtlichen Normen im Rahmen der Verhandlungen auf der Ebene der Europäischen Union. Mehrere Akteure sorgen für eine kohärente Verknüpfung des nationalen Entscheidungssystems mit demjenigen der Europäischen Union und legen dabei den französischen Standpunkt fest.
Der Präsident der Republik
Der Präsident der Republik bestimmt die großen Orientierungslinien der französischen Europapolitik. Er vertritt Frankreich im Europäischen Rat, zu dem die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten mindestens viermal im Jahr zusammenkommen.
Der Präsident der Republik führt vom 1. Juli 2008 bis 31. Dezember 2008 den Vorsitz im Europäischen Rat.
Der Premierminister und die Regierung
Der Premierminister leitet die Europapolitik der Regierung. Die Regierung setzt die Europapolitik Frankreichs um.
Der Premierminister führt unter anderem den Vorsitz im Interministeriellen Europa-Ausschuss. Dieser besteht aus dem Minister für auswärtige und europäische Angelegenheiten, dem Minister für Wirtschaft und Finanzen, dem Staatssekretär für europäische Angelegenheiten sowie den anderen Regierungsmitgliedern, deren Ressort durch die Tagesordnung betroffen ist.
Der Premierminister sorgt für die interministerielle Koordination, damit Frankreich in den Gemeinschaftsinstanzen mit einer einzigen Stimme spricht. Dem ihm zugeordneten Generalsekretariat für europäische Angelegenheiten (FR) (SGAE) obliegt die interministerielle Bearbeitung der europäischen Dossiers, mit Ausnahme der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, für die das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten und das Verteidigungsministerium zuständig sind. Der Generalsekretär des SGAE ist gleichzeitig Europa-Berater im Ministerbüro des Premierministers. Er berichtet regelmäßig an den Staatssekretär für europäische Angelegenheiten.
Die französischen Minister vertreten Frankreich im Rat der Europäischen Union, wo sie die Entscheidungsbefugnis mit den Ministern der anderen 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union teilen. Sie nehmen je nach ihrem Geschäftsbereich an den Tagungen des Rates der Europäischen Union in seinen verschiedenen Zusammensetzungen teil.
Das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten
Das Ministerium für Auswärtige und Europäische Angelegenheiten ist für die französische Europapolitik zuständig. Es vertritt Frankreich und trägt den französischen Standpunkt zu den europäischen Fragen vor, insbesondere auf dem Gebiet der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).
Der Staatsekretär für Europäische Angelegenheiten befasst sich in Vertretung des Ministers für auswärtige und europäische Angelegenheiten mit sämtlichen Frage, die den Aufbau Europas betreffen, einschließlich der institutionellen Fragen.
Nationalversammlung und Senat
Seit der Gründung der Europäischen Union durch den Maastrichter Vertrag kommt Nationalversammlung und Senat eine bedeutende Rolle bei der Kontrolle des europäischen Rechtsetzungsprozesses zu.
Die Verfassung bestimmt, dass sämtliche Entwürfe von Rechtsakten vor ihrer Verabschiedung durch den Rat der Europäischen Union dem französischen Parlament zur Prüfung vorgelegt werden müssen. Zu diesem Zweck leitet die Regierung dem Senat und der Nationalversammlung die betreffenden Dokumente zu und die beiden Kammern können dann in Entschließungen zu diesen Dokumenten ihren Standpunkt darlegen.
In den beiden Kammern wird die Kontrolle des europäischen Rechtsetzungsverfahrens, wie auch der Tätigkeit der Europäischen Union allgemein, hauptsächlich von den Delegationen für die Europäische Union wahrgenommen. Deren Rolle ist auch wesentlich für die Unterrichtung der anderen parlamentarischen Instanzen. Sie bestehen aus 36 Mitgliedern, die zudem auch einem der einschlägigen sechs Fachausschüsse angehören (Wirtschaft, Äußeres, Finanzen, Gesetze usw.).
Der Vertrag von Lissabon sieht eine bedeutende Stärkung der Prärogativen der nationalen Parlamente vor. So können die Parlamente insbesondere an eine jede europäische Institution oder Gruppe von Mitgliedstaaten, die einen Rechtsaktentwurf vorgelegt hat, eine mit Gründen versehene Stellungnahme richten, falls es sich zeigt, dass der betreffende Entwurf das Subsidiaritätsprinzip verletzt. Wenn sich eine Mehrheit der Parlamente in diesem Sinne ausspricht, muss die Institution, von der der Text kommt, seine Aufrechterhaltung begründen. Die Parlamente erhalten ebenfalls die Möglichkeit, (über ihre Regierung) den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anzurufen, falls sie der Meinung sind, dass ein verabschiedeter Text gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt.
Das Generalsekretariat für europäische Angelegenheiten
Das 1948 von dem damaligen Vorsitzenden des Ministerrates Robert Schuman eingesetzte "Generalsekretariat des Interministeriellen Ausschusses für Fragen der europäischen wirtschaftlichen Zusammenarbeit" (SGCI) wurde 2005 in Generalsekretariat für Europäische Angelegenheiten (FR) (SGAE) umbenannt. Unter der Aufsicht des Premierministers ist er mit der interministeriellen Koordination und der Festlegung der französischen Standpunkte zu den meisten europäischen Fragen betraut. Er hat die Aufgabe, das französische Parlament, die französischen Mitglieder des Europäischen Parlaments und die Ministerien zu informieren. Er wacht über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts in Frankreich. Das SGAE ist der Garant der Kohärenz und der Einheitlichkeit der von Frankreich in der Europäischen Union vorgetragenen Standpunkte, und zwar über die in Brüssel ansässige Ständige Vertretung Frankreichs bei der Europäischen Union.
Die Ständige Vertretung Frankreichs bei der Europäischen Union
Die Ständige Vertretung Frankreichs bei der Europäischen Union spielt eine wesentliche Rolle beim Vorbringen der französischen Standpunkte bei den europäischen Institutionen. Sie sorgt für ein kohärentes Zusammenspiel zwischen dem nationalen Entscheidungssystem und demjenigen der EU und sie fördert und verteidigt bei den europäischen Institutionen die französischen Standpunkte zu sämtlichen Politiken der Europäischen Union. Sie tut dies durch aktive Beteiligung an den Verhandlungen in den Gremien des Rates der Europäischen Union: in den Arbeitsgruppen des Rates, an denen an die hundert Berater aus allen von den Aktivitäten der Europäische Union betroffenen Ministerien teilnehmen, in die sie ihre Expertise einbringen und in denen sie die Standpunkte Frankreichs vertreten, sodann in den Gremien des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStVI und II) und des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK), die wöchentlich bzw. zweimal in der Woche zusammenkommen, um die Arbeit der Ministerräte der Europäischen Union vorzubereiten.
Die Ständige Vertretung unterhält auch enge Verbindungen zu anderen Institutionen, insbesondere dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission, sowie zu allen Akteuren, die an den Entscheidungsprozessen beteiligt sind: Europa- und nationale Abgeordnete, Gebietskörperschaften, Unternehmensvertreter, Gewerkschaften und Berufsverbände, Vereine und NRO sowie think tanks und Medien. Die Ständige Vertretung informiert die französischen Unternehmen über europäische Fragen und die von den Gemeinschaftsprogrammen gebotenen Gelegenheiten und wacht über den Platz der Franzosen und der französischen Sprache in den europäischen Institutionen. Sie steht in ständiger Verbindung mit dem Generalsekretariat für europäische Angelegenheiten in Paris, das die europäischen Angelegenheiten auf interministerieller Ebene bearbeitet. Ein Ständiger Vertreter und ein Stellvertretender Ständiger Vertreter Frankreichs bei der Europäischen Union sind Mitglied im AStV (II und I), ein weiterer Ständiger Vertreter ist Mitglied des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees.
- Aktualisiert am: 25.06.2008


