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Erklärung der Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union zur Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung mit der Argentinischen Republik im Bereich der Menschenrechte

  • Datum: 24.12.2008

Die Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union begrüßt die am 19. Dezember in Buenos Aires erfolgte Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik im Bereich der Menschenrechte.
 
Anlässlich des 60. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bekräftigen die Europäische Union und die Republik Argentinien feierlich ihr Bekenntnis zur allgemeinen Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und bestätigen ihren politischen Willen, in diesem Bereich eng zusammenarbeiten zu wollen.
 
Sie haben beschlossen, ihre Zusammenarbeit insbesondere in den internationalen Gremien zu verstärken, die sich mit den Menschenrechten befassen. Die Europäische Union und Argentinien werden von nun an drei Mal jährlich in Genf, New York und Buenos Aires zu umfassenden Konsultationen zu diesen Fragestellungen zusammentreffen.
 
Die Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union begrüßt die Intensivierung dieser Zusammenarbeit mit Argentinien, ein Land, das im Bereich Menschenrechte zu einem wesentlichen Akteur und wichtigen Partner der Europäischen Union geworden ist.
 


 

 

 

  • Aktualisiert am: 29.12.2008
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