Wichtigste Ergebnisse des Rats "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" – Beschäftigung/Soziales
X. Bertrand, V. Špidla
© Le Conseil de l'Union européenne
- Datum: 17.12.2008
- Ort: Brüssel
Der französische Minister für Arbeit, Sozialpartnerschaft, Familie und Solidarität Xavier Bertrand hatte den Vorsitz des Ministerrates für Arbeit und Sozialpolitik inne, der am 17. Dezember in Anwesenheit des Europäischen Kommissars für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit Vladimír Špidla stattfand.
Von Beginn der französischen Ratspräsidentschaft an betonte Xavier Bertrand, dass das Jahr 2008 ein Jahr des Neubeginns für das soziale Europa sein müsse. Er begrüßte des Weiteren die Annahme einer neuen Richtlinie zu den Europäischen Betriebsräten in erster Lesung durch das Europäische Parlament am 16. Dezember 2008. Diese Richtlinie, eine Neufassung des Textes von 1994, spricht den europäischen Arbeitnehmern neue Rechte zu, insbesondere in Bezug auf Beratung und Information, und ermöglicht es, den sozialen Dialog in den europäischen Unternehmen zu stärken. Vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise, durch die die Gefahr von Restrukturierungsmaßnahmen steigt, bekommt diese Richtlinie eine besondere Bedeutung, was von allen Teilnehmern des Rates hervorgehoben wurde.
Bei diesem EPSCO-Rat konnte ferner eine politische Einigung über die Richtlinie bezüglich der Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu Beschäftigung im Seefahrtbereich, welche das Ergebnis einer Übereinkunft der europäischen Sozialpartner darstellt, erzielt werden. Dieser Text gibt den 300 000 Seeleuten, die dem Gemeinschaftsrecht unterstehen, neue Rechte, die vor allem die Einstellung von Seeleuten, ihre Beschäftigungsbedingungen, ihre Unterkunft an Bord oder auch ihren Sozialschutz betreffen. Xavier Bertrand betonte die Tatsache, dass damit zum ersten Mal eine Konvention der IAO in allen EU-Mitgliedstaaten zur gleichen Zeit und unter den gleichen Bedingungen in Kraft tritt.
Die Mitgliedstaaten beschlossen des Weiteren eine gemeinsame Position hinsichtlich der Durchführungsverordnung, die für das Inkrafttreten der Verordnung über die Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme notwendig ist. Dieser Text, der dem Europäischen Parlament demnächst unterbreitet wird, wird die derzeit angewandten Regeln zur Koordinierung der Sozialversicherungen der 27 EU-Mitgliedstaaten modernisieren und vereinfachen, um den Alltag der mobilsten Europäer, insbesondere für die im Grenzbereich Arbeitenden, zu vereinfachen.
Ebenfalls angesprochen wurde natürlich die Abstimmung über die Neufassung der Arbeitszeitrichtlinie im Europäischen Parlament. Die französische Ratspräsidentschaft stellte fest, dass diese Abstimmung die unterschiedlichen Auffassungen des Rates und des Europäischen Parlaments widerspiegelt und dass diese im Hinblick auf das Vermittlungsverfahren in ihrer ganzen Breite erfasst werden müssen. Die Ratspräsidentschaft erinnerte daran, dass die gemeinsame Position des Rates zu diesem Text an eine Einigung bei der Richtlinie zur Zeitarbeit gebunden war. Diese Richtlinie war Gegenstand eines zustimmenden Votums im Europäischen Parlament am 22. Oktober 2008.
Schließlich ermöglichte der letzte EPSCO-Rat unter französischer EU-Ratspräsidentschaft eine Debatte über die sozialen Auswirkungen der Krise, die Beschäftigungssituation und zum Follow-up der Umsetzung der Sozialagenda. Im Laufe der Debatte sprachen die Mitgliedstaaten das Risiko eines Anstiegs der Arbeitslosigkeit und einer Verschlimmerung der Armut an. Sie begrüßten die Initiativen der Kommission im Rahmen des europäischen Planes zur Belebung der Wirtschaft, mit denen die Auswirkungen der Krise begrenzt werden sollen, indem insbesondere der Europäische Sozialfonds und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung mobilisiert werden. In diesem Zusammenhang plädierte die französische Ratspräsidentschaft dafür, den Rhythmus der Reformen beizubehalten, vor allem was die Reformen in Verbindung mit dem Flexicurity-Prinzip und den sozialen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, die den bedürftigen Personen alltäglich Hilfe leisten, betrifft.
- Aktualisiert am: 30.12.2008

