Verbrauchertage: Das Vertrauen der europäischen Verbraucher stärken
- Von: 05.12.2008
- Bis: 06.12.2008
- Ort: Paris
1) Der Richtlinienentwurf zum Verbraucherschutz
Am 8. Oktober verabschiedete die Europäische Kommission den Richtlinienentwurf zum Verbraucherschutz. Dieser harmonisiert verschiedene Verbraucherschutzvorschriften und verfolgt eine zweifache Zielsetzung: die Schaffung eines rechtlichen Rahmens, der dem europäischen Verbraucher einen einheitlichen Schutz ermöglicht, unabhängig davon, in welchem EU-Land der Kaufabschluss getätigt wird, und die Verringerung der Kosten für Unternehmen durch die Vereinfachung der Vorschriften. Durch die neue Richtlinie entfällt die Notwendigkeit, Verträge an das Verbraucherrecht des jeweiligen EU-Mitgliedstaates anzupassen, wodurch die durch Rechtsstreitigkeiten verursachten Kosten verringert werden sollten. Die neue Richtlinie führt vier bereits bestehende Richtlinien zusammen und ändert diese. Sie ist Teil der generellen Überarbeitung des gemeinschaftlichen Besitzstandes (Aquis communautaire).
Ziel des Kolloquiums ist es, mit Blick auf die im Rat und im Europäischen Parlament anstehenden Beratungen eine Debatte über den Richtlinienentwurf der Kommission zu führen. Bei den verschiedenen Rundtischen kommen Experten zu Wort (Kontrollbehörden, Verbraucherverbände). Angesprochen werden insbesondere das Harmonisierungsniveau, der Anwendungsbereich und die Rechte der Verbraucher.
2) Wirksamkeit der Rechtsvorschriften und Sammelklageverfahren
Der Verbraucher muss weitreichenden und einen an die Entwicklung der Geschäftspraktiken angepassten Rechtsschutz genieβen. Das Vorgehen der Kontrollbehörden ist hierbei entscheidend, da es den Verbrauchern durch die Marktregulierung ermöglicht, sich in einem sicheren Rechtsraum zu bewegen und Vertrauen zum Markt zu entwickeln. Die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Kontrollbehörden ist für die Ausdehnung des grenzüberschreitenden Kaufs unabdingbar.
Zudem ist es von großer Bedeutung, dass der Verbraucher auf dem Markt als Akteur auftreten und im Fall eines Schadens durch illegale Handelspraktiken seine Rechte geltend machen kann. Die Kommission hat Überlegungen über die Verfahren für Sammelklagen angestellt, die den Verbrauchern die Möglichkeit geben sollen, Schadensersatz einzufordern. Die Kommission wird voraussichtlich noch vor Jahresende ein Grünbuch herausgeben, in dem die verschiedenen Optionen vorgestellt werden, die es dem einzelnen Verbraucher erlauben, Schadenersatz zu erhalten. In einigen Mitgliedsstaaten wurden derartige Verfahren bereits eingeführt, andere, wie beispielsweise Frankreich, befinden sich noch in der Überlegungsphase. Das Kolloquium ermöglicht es, eine Bilanz zum aktuellen Stand der Überlegungen innerhalb der Europäischen Union im Hinblick auf die Einführung kollektiver Verfahren zu ziehen, die insbesondere auf die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften ausgerichtet sind. Auf Grundlage der Vorschläge der Kommission soll eine konstruktive Debatte geführt werden.
- Aktualisiert am: 05.12.2008


