Treffen des Rats "Wirtschaft und Finanzen"
Lucas Papademos - Christine Lagarde
© Le Conseil de l'Union européenne
- Datum: 02.12.2008
- Ort: Brüssel
Im Mittelpunkt des Treffens des Rats „Wirtschaft und Finanzen“ standen Maβnahmen zur Begegnung des Konjunkturrückgangs, die Vorbereitung des Europäischen Rats, die Stärkung der Finanzstabilität und Steuerthemen.
Die Wirtschafts- und Finanzminister der 27 EU-Mitgliedstaaten kamen am 2. Dezember mit Vertretern der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank zum Rat „Wirtschaft und Finanzen“ (ECOFIN-Rat) zusammen. Am Vortag fand ein Treffen der Eurogruppe statt.
Der Europäische Rat beauftragte im Oktober die Europäische Kommission und den ECOFIN-Rat damit, ihm im Hinblick auf den am 11. und 12. Dezember stattfindenden Europäischen Rat eine sich auf die Lissabon-Strategie und den Stabilitäts- und Wachstumspakt gründende europäische Strategie zur Bewältigung des Konjunkturrückgangs vorzulegen. Die Wirtschafts- und Finanzminister verabschiedeten, auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission vom 26. November über ein „europäisches Konjunkturprogramm“, eine europäische Strategie in Form eines gemeinsamen „Werkzeugkastens“, durch die die Gemeinschaftsinstrumente (Mittel der Europäischen Investitionsbank und des Gemeinschaftshaushalts) mobilisert werden und jeder Mitgliedstaat entsprechend seiner jeweiligen gesamtwirtschaftlichen und finanziellen Lage die erforderlichen Maβnahmen ergreifen kann.
Die Finanzminister wurden von den Staats- und Regierungschefs der G20-Staaten aufgefordert, ihnen Maβnahmen zur Umsetzung der auf dem Gipfel von Washington am 15. November verabschiedeten Grundsätze und Entscheidungen vorzuschlagen. Der ECOFIN-Rat begann bereits am 2. Dezember mit der Ausarbeitung entsprechender Vorschläge auf europäischer Ebene.
Die Minister nahmen eine Evaluierung der Fortschritte bei der Umsetzung der Roadmaps zur Stärkung der Finanzstabilität vor. Sie verabschiedeten Leitlinien zu drei Richtlinienvorhaben, die unmittelbar mit der Bewältigung der Finanzkrise in Verbindung stehen:
- Die Richtlinie über die Eigenkapitalanforderungen für Banken. Diese Richtlinie ermöglicht Fortschritte in den folgenden fünf Bereichen: Stärkung der Aufsicht über die grenzüberschreitenden Konzerne, Kontrolle der Verbriefung, Kontrolle der Risikoexposition, Kontrolle des Liquiditätsrisikos und Harmonisierung des Eigenkapitals der Banken und des hybriden Kapitals.
- Die Richtlinie über Einlagensicherungssysteme, in der die Schlussfolgerungen des ECOFIN-Rats vom Oktober unmittelbaren Ausdruck finden. Die wichtigsten Neuerungen dürften die Deckungssumme, die einheitlich auf 100 000 € ab dem 31. Dezember 2011 festgelegt wird, sowie die Auszahlungsfrist für die Einleger, die von 3 Monaten auf 20 Werktage (mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf 30 Tage) verkürzt wird, sein.
- Die Richtlinie „Solvabilität II“, mit der die für Versicherungsunternehmen geltenden Aufsichtsanforderungen modernisiert werden sollen, indem insbesondere ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Situation Rechnung getragen wird.
Darüber hinaus wurden die in den letzten Wochen getroffenen Notfallmaβnahmen zur Erhaltung der Stabilität des Bankensystems bilanziert.
Was das Thema Finanzdienstleistungen angeht, verabschiedeten die Finanzminister auβerdem Leitlinien zur Überarbeitung der Richtlinie über die Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), durch die der rechtliche Rahmen für die OGAW modernisiert wird. Durch die Einführung eines „europäischen Passes“ für Verwaltungsgesellschaften wird es möglich, die Integration des Binnenmarkts für Vermögensverwaltung zu verfolgen.
Der ECOFIN-Rat beschäftigte sich ferner mit steuerlichen Fragen, insbesondere den ermäβigten Mehrwertsteuersätzen, der Besteuerung von Zinserträgen und dem Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung.
In Kürze : Einigung des Rats „Wirtschaft und Finanzen“ (ECOFIN-Rat) über vier wichtige Richtlinien zur Finanzstabilität (Stärkung der Einlagensicherungssysteme, Erhöhung der Anforderung in Bezug auf Eigenmittelbestände von Banken, Modernisierung des Rechtsrahmens betreffend Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), Fortsetzung der Arbeiten im Versicherungssektor (SOLVABILITÄT II)). Mit dieser Einigung wird französische EU-Ratspräsidentschaft den ambitionierten Zielen gerecht, die sie sich zur Stärkung der Stabilität des europäischen Finanzsystems gesetzt hatte.
Rat „Wirtschaft und Finanzen“ vom 2. Dezember 2008 : die wichtigsten Ergebnisse
- Aktualisiert am: 30.12.2008

