Konferenz "Strafvollzug in Europa: Perspektiven"
Strafvollzug in Europa
© Caroline Montagné, Ministère de la Justice
- Datum: 25.11.2008
- Ort: Roubaix
Das französische Justizministerium lädt für den 25. November europäische Experten ein, um über die in den EU-Mitgliedstaaten angewandten Praktiken bei der Kontrolle von Bewährungsmaβnahmen und von Maβnahmen, die Jugendlichen auferlegt werden, zu diskutieren.
Ziel der Konferenz ist es, eine Bestandsaufnahme der einzelstaatlichen Ansätze, der berufständischen Gepflogenheiten und der Besonderheiten der Jugendlichen auferlegten Maßnahmen zu erstellen. Bei dieser Gelegenheit versuchen die europäischen Fachleute, neue Perspektiven für die justizielle Zusammenarbeit in Europa hinsichtlich des Strafvollzugs herauszuarbeiten.
Obwohl die Kooperation beim Strafvollzug einen wesentlichen Punkt der justiziellen Zusammenarbeit in Europa darstellt, wurde das Übereinkommen des Europarates vom 30. November 1964 zur Überwachung bedingt verurteilter und bedingt entlassener Personen, der einzige derzeit anwendbare Text, nur von wenigen Mitgliedstaaten ratifiziert.
Angesichts der Entwicklungen bei den Bewährungsmaβnahmen innerhalb der Europäischen Union wird die Anwendung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung notwendig, um es den Verurteilten zu ermöglichen, ihre Bewährung in ihrem Wohnsitzstaat abzuleisten und so ihre Wiedereingliederung zu fördern. Diese Praxis gestattet es ferner der Justizbehörde, sich der ordnungsgemäβen Vollstreckung der Strafmaβnahme und des Respekts der besonderen Auflagen zu versichern. Der Rahmenbeschluss zu den Bedingungen für die Abtretung der Strafe an einen anderen Mitgliedstaat ist Gegenstand einer politischen Übereinkunft des Rates "Justiz und Innere Angelegenheiten" vom 6. und 7. Dezember 2007.
Informationen für die Pressevertreter:
Journalisten, die über diese Veranstaltung berichten möchten, und Fernsehteams müssen über die Internetseite des französischen Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union eine Anfrage auf Akkreditierung stellen (https://medias.ue2008.fr/).
Aufgrund der eingeschränkten Empfangskapazitäten werden pro Pressemedium höchstens:
- 3 Personen pro Fernsehsender,
- 2 Personen pro Radiosender,
- und 2 Personen pro Printmedium und pro Onlinemedium zugelassen.
Pressekontakt:
Véronique Marcillac, Pressepool: +33 (0)1 44 77 62 77
Anschrift der Konferenzräumlichkeiten:
Ecole nationale de Protection judiciaire de la Jeunesse
16, Rue du Curoir, 59100 Roubaix
- Aktualisiert am: 26.12.2008

