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Erklärung der Ratspräsidentschaft im Namen der Europäischen Union zur Hinrichtung von Gholamreza H. in Iran

  • Datum: 13.11.2008

Die Europäische Union verurteilt nachdrücklich die am Mittwoch, den 29. Oktober in Isfahan stattgefundene Hinrichtung durch den Strang von Gholamreza H., einem 19-jährigen Afghanen, der wegen eines Tötungsdelikts verurteilt worden war, das er zwei Jahre zuvor begangen haben soll.

Die Europäische Union ist aufgrund dieser jüngsten Hinrichtung durch den Strang sehr besorgt, da sie die Hoffnungen zerstört, die ein am 15. Oktober angenommener Runderlass der iranischen Behörden geweckt hatte, der Hinrichtungen von Personen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren, verbieten sollte. Sie mahnt Iran, den Anwendungsbereich dieses Runderlasses auch auf die Hinrichtungsfälle in Anwendung des Talion-Gesetzes auszuweiten. Auf dieses Gesetz beruhen heute alle Hinrichtungen von Personen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren.
 
Die Europäische Union bedauert, dass Iran das Land ist, die am meisten Personen hinrichtet, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren. Diese Strafen stellen eine schwerwiegende Verletzung der internationalen Pflichten und Verpflichtungen dieses Landes dar, die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und im Übereinkommen über die Rechte des Kindes ausdrücklich dargelegt sind und die die Hinrichtung von Minderjährigen oder von Personen, die zum Zeitpunkt der ihnen angelasteten Tat minderjährig waren, untersagen. Die Europäische Union mahnt Iran, seine Gesetzgebung und seine Praktiken mit diesen Texten, die sie freiwillig angenommen und ratifiziert haben, in Einklang zu bringen.

Die Europäische Union fordert die Islamische Republik Iran auf, eine angepasste Behandlung minderjähriger Straftäter in Betracht zu ziehen, wie zum Beispiel Gerichte für Minderjährige und Strafen mit einem in erster Linie erzieherischen Ziel, die auf die soziale Wiedereingliederung von minderjährigen Straftätern abzielen.

Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Montenegro und Serbien, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

  • Aktualisiert am: 23.12.2008
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