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Erklärung der Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union zur Verurteilung von Menschenrechtlern zu Gefängnisstrafen in Birma

  • Datum: 12.11.2008

Die Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union verurteilt scharf die hohen Gefängnisstrafen, zu denen am 11. November einige Dutzend Menschenrechtler und Mitglieder der Zivilgesellschaft verurteilt wurden.

Diese Entscheidung widerspricht den Forderungen der Völkergemeinschaft. Diese hat mehrfach die Freilassung aller politischen Gefangenen und die Einstellung von politisch motivierten Inhaftierungen gefordert, insbesondere durch die präsidentiellen Erklärungen des Vorsitzenden des Sicherheitsrats vom 11. November 2007 und vom 2. Mai 2008, den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte in Birma und die am 24. und 25. Oktober auf dem ASEM-Gipfel in Peking angenommene präsidentielle Erklärung.

Die Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union fordert die birmanischen Behörden dringend auf, diese Urteile aufzuheben und alle politischen Gefangenen unverzüglich und bedingungslos freizulassen.

Sie erinnert an die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vom 10. November, in denen betont wird, dass die für 2010 geplanten Wahlen nur dann glaubwürdig sind, wenn die birmanischen Behörden alle politischen Gefangenen, insbesondere Aung San Suu Kyi, bedingungslos freilassen und mit sämtlichen Oppositionsparteien und Minderheiten einen alles und alle umfassenden Dialog einleiten, durch den allein die nationale Aussöhnung gelingen kann.
 

  • Aktualisiert am: 12.11.2008
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