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Erklärung der Präsidentschaft im Namen der Europäischen Union zum Runderlass über das Verbot von Hinrichtungen von Personen in Iran, die zum Zeitpunkt ihrer Tat minderjährig waren

  • Datum: 31.10.2008

Die Europäische Union ist erfreut, dass die iranischen Behörden einen Runderlass verabschiedet haben, der die Hinrichtung von Personen untersagt, die zum Zeitpunkt der Tat, für die sie verurteilt wurden, minderjährig waren, und begrüßt diese Geste, die darauf abzielt, die Praktiken der Islamischen Republik Iran mit ihren internationalen Verpflichtungen in Einklang zu bringen.

Die Europäische Union ruft die iranischen Behörden dazu auf, alle Hinrichtungen von Personen zu untersagen, die zum Zeitpunkt der Tat minderjährig waren, ungeachtet ihres Alters beim Prozess und ohne künstlich die Hinrichtungsfälle in Anwendung des Talion-Gesetzes auszuschließen, die heute alle diese Hinrichtungen ausmachen.

Da ein vorangegangener iranischer Runderlass von 2005 zum selben Thema keine Wirkung zeigte, ruft die Europäische Union die iranischen Behörden dazu auf, die Wirksamkeit dieses Verbots durch eine juristisch zwingende Bestimmung von allgemeiner Gültigkeit, zum Beispiel durch ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz, zu garantieren.
 

  • Aktualisiert am: 04.11.2008
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