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Erklärung der Präsidentschaft des ECOFIN-Rates und der Europäischen Kommission zu den mittelfristigen Finanzhilfen für Ungarn

  • Datum: 29.10.2008

Aufgrund der negativen Auswirkungen der internationalen Finanzkrise auf die Wirtschafts- und Finanzsituation Ungarns verpflichteten sich die Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union und die Europäischen Kommission am 13. Oktober, alle der Europäischen Union verfügbaren Instrumente zu nutzen, um Ungarn dabei zu unterstützen, den jüngsten Spannungen an den Märkten standzuhalten. Dies geschieht trotz der positiven makroökonomischen und finanzpolitischen Bemühungen der letzten Jahre, wie einer deutlichen Reduzierung des Haushaltsdefizits seit Mitte 2006.

In den letzten Wochen haben intensive Beratungen mit der ungarischen Führung und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) stattgefunden, um auf eine gemeinsame Antwort auf die wachsenden Spannungen auf dem ungarischen Finanzmarkt hinzuarbeiten. Ein Maßnahmenpaket wurde beschlossen, das unter anderem die Beschleunigung der Hauhaltskonsolidierung für 2008 und 2009 sowie eine Reform der Haushaltspolitik vorsieht. Des Weiteren wurden mit Unterstützung der Europäischen Zentralbank (EZB) Maßnahmen zur Erhöhung der Marktliquidität und der Finanzstabilität ergriffen. Die ungarische Zentralbank erhöhte ihrerseits den Leitzins, um die Abwertung der ungarischen Währung (Forint) einzudämmen.

Angesichts des erhöhten Drucks auf den ungarischen Finanzmarkt erklärte sich die Europäische Gemeinschaft bereit, sich gemeinsam mit dem IWF an der Umsetzung einer Reihe von Finanzmaßnahmen zur Stabilisierung des ungarischen Zahlungsverkehrs zu beteiligen. Die Europäische Gemeinschaft ist bereit, Ungarn gemäß den Bestimmungen zum mittelfristigen finanziellen Beistand des Artikels 119 des EG-Vertrags*  einen Kredit von ca. 6,5 Milliarden Euro zu gewähren. Hinzu kommt eine Hilfe des IWF in Höhe von 12,5 Milliarden Euro und eine Unterstützung der Weltbank in Höhe von 1 Milliarde Euro. Die konkreten Modalitäten dieser Initiative werden in Kürze in Zusammenarbeit mit den ungarischen Landesbehörden festgelegt.

Dieses Maßnahmenpaket zum finanziellen Beistand ist an die Zusage der ungarischen Verantwortlichen geknüpft, ein Begleitprogramm umzusetzen, das später in das aktualisierte Konvergenzprogramm integriert werden wird. Der Rat und die Kommission unterstützen den Aufruf des IWF an die großen in Ungarn aktiven Finanzinstitutionen, die Finanzierung der Wirtschaft des Landes sicherzustellen. Die Umsetzung und Einhaltung der im Rahmen der EU-Hilfe festgelegten Bedingungen wird von der Kommission in Zusammenarbeit mit dem Wirtschafts- und Finanzausschuss kontrolliert.

 

* Die wichtigsten Bestimmungen des Beistands sind in der Verordnung Nr. 332/2002 des Rates festgelegt.

  • Aktualisiert am: 29.10.2008
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