Erklärung der Präsidentschaft im Namen der Europäischen Union zu usbekischen Einzelfällen
- Datum: 27.10.2008
Nach der vom Rat Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen am 13. Oktober 2008 getroffenen Entscheidung nimmt die Europäische Union befriedigt die Freilassung zweier usbekischer Menschenrechtsverteidiger, Dilamurod Mukhiddinov und Mamarajab Nazarov, zur Kenntnis. Sie ruft die usbekischen Behörden eindringlich dazu auf, alle anderen Menschenrechtsverteidiger sowie die Gefangenen, auf deren Lage die Europäische Union schon mehrmals aufmerksam gemacht hat, ebenfalls freizulassen.
Die Europäische Union begrüßt, dass der berühmten Menschenrechtsverteidigerin Frau Tadjibaeva, deren Strafe derzeit zur Bewährung ausgesetzt ist, die Genehmigung erteilt wurde, ins Ausland zu reisen, insbesondere um den Martin-Ennals-Preis 2008 entgegenzunehmen, mit dem jedes Jahr eine Person ausgezeichnet wird, die im Kampf gegen die Verletzung der Menschenrechte besonderes Engagement gezeigt hat.
Dennoch bringt die Europäische Union nach den jüngsten Verurteilungen ihre tiefe Besorgnis zum Ausdruck. Der unabhängige Journalist Solijon Abdurakhmanov und der Menschenrechtsverteidiger Agzam Turgunov wurden jeweils zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.
Die Europäische Union appelliert dringend an die usbekischen Behörden, ihre Verpflichtung einzuhalten, die Gefangenen vor Misshandlungen zu schützen und die von Solijon Abdurakhmanov und Agzam Turgunov während ihrer Prozesse erhobenenen Anschuldigungen vollständig aufzuklären. Die Europäische Union hofft, dass sie bald freigelassen werden und dass sie ein gerechtes Berufungsverfahren erhalten.
Die Bewerberländer Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
- Aktualisiert am: 29.10.2008

