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Rat "Justiz und Innere Angelegenheiten"

P. Dewael - L. Frieden - M. Alliot-Marie, © Le Conseil de l'Union européenne P. Dewael - L. Frieden - M. Alliot-Marie © Le Conseil de l'Union européenne
  • Datum: 24.10.2008
  • Ort: Luxemburg

Der Rat "Justiz und Innere Angelegenheiten" (JI) vom 24. Oktober beschäftigt sich am Vormittag mit den "Inneren Angelegenheiten" und am Nachmittag mit Themen aus den Bereich "Justiz".

Für den Teil des Rates , der die "Inneren Angelegenheiten" behandelt, sind die Innenminister angehalten:

  • die Verordnungs- und Entschlussentwürfe hinsichtlich des Übergangs vom Schengener Informationssystem (SIS) I zu SIS II zu verabschieden und die Kommission mit einem neuen Mandat auszustatten, damit diese die Entwicklung von SIS II vorantreiben kann.
  • den Entwurf zu den Schlussfolgerungen über die Schaffung einer Europäischen Plattform zur Meldung unerlaubter Inhalte im Internet zu verabschieden, die auf den jeweiligen nationalen Plattformen aufbaut.
  • die Schlussfolgerungen bezüglich des "Konvergenzprinzips" im Bereich der inneren Sicherheit zu beschließen. Dieses Thema war im Rahmen des informellen Ratstreffens "Justiz und Innere Angelegenheiten" am 7. und 8. Juli in Cannes bereits Gegenstand einer Präsentation durch die französische EU-Ratspräsidentschaft gewesen.
  • über einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Drogenhandels in Westafrika zu diskutieren. Dieses Projekt ist ein integraler Bestandteil der Überlegungen zu einer neuen Strategie im Bereich JI/RELEX.
  • eine Bestandsaufnahme der laufenden Diskussion über die europäischen Fluggastdatensätze (PNR) vorzunehmen.

Im Bereich der Justiz dürften die EU-Justizminister bei der Ratssitzung in folgenden Fragen zu einer politischen Einigung gelangen:

  • Rahmenbeschluss zur Schaffung eines Europäischen Informationssystems für Strafregister, welches ein unumgängliches Werkzeug für eine echte Vernetzung der Strafregister in den 27 EU-Mitgliedstaaten darstellt.
  • Resolution über die Aus- und Weiterbildung der Richter, um bei Richtern und Justizpersonal in der Europäischen Union eine gemeinsame justizielle Kultur entstehen zu lassen.
  • Verordnung über die Unterhaltsbeiträge, die deren Bezug vereinfachen und so das Leben der europäischen Bürger erleichtern wird.

Im Hinblick auf das Inkrafttreten der Haager Konvention vom 13. Januar 2000 dürften sie auch Schlussfolgerungen zum internationalen Schutz handlungsunfähiger und eingeschränkt handlungsfähiger Erwachsener verabschieden. Nach der Ratifizierung durch Frankreich wird diese Konvention am 1. Januar 2009 wirksam.

Fotos

  • Aktualisiert am: 23.12.2008
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