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Konferenz "Welches europäische Vertragsrecht für die Europäische Union?"

Welches europäische Vertragsrecht für die Europäische Union?, © C. Montagné - SCICOM - Justice Welches europäische Vertragsrecht für die Europäische Union? © C. Montagné - SCICOM - Justice
  • Von: 23.10.2008
  • Bis: 24.10.2008
  • Ort: Paris, Sorbonne

Das französische Justizministerium veranstaltet am 23. und 24. Oktober 2008 an der Sorbonne in Paris eine Konferenz zum Thema "Welches europäische Vertragsrecht für die Europäische Union?". Die Konferenz steht auch interessierten Studierenden offen.

Diese gemeinsam mit den slowenischen, tschechischen und schwedischen Justizministerien, mit der französischen Anwaltschaft und mit Unterstützung der Europäischen Kommission organisierte Veranstaltung möchte Überlegungen zu zwei grundlegenden Fragen einleiten: Wie kann innerhalb der europäischen Union ein gemeinsamer Rechtsrahmen für das Vertragsrecht ausgearbeitet werden? Wie kann dieser Lösungen für die Schwierigkeiten der Fachwelt im Vertragsbereich bieten?

Die Komplexität der gesetzlichen Regelungen in Europa und die wachsende Vielfalt des Güter- und Dienstleistungsverkehrs zwingen dazu, über die Notwendigkeit einer kohärenteren und vereinfachten Gemeinschaftsgesetzgebung nachzudenken. Der Vertrag stellt ein zentrales Instrument zur Regelung der zivilen und kommerziellen Beziehungen dar und muss somit im Zentrum aller Anstrengungen stehen.

Die europäische Kommission hat im Jahr 2003 einen Aktionsplan für ein "kohärenteres europäisches Vertragsrecht" ins Leben gerufen und damit den Wunsch zur Ausarbeitung eines "gemeinsamen Referenzrahmens" geäuβert, welcher aus einer Reihe von Begriffsdefinitionen, Modellregelungen und gemeinsamen allgemeinen Grundsätzen bestehen soll. Seine Umsetzung soll einen wesentlichen Schritt zur qualitativen Verbesserung der Gemeinschaftsgesetzgebung darstellen.

Augenblicklich stehen mehrere akademische Arbeiten mit Vorschlägen zu einem solchen gemeinsamen Bezugsrahmen zur Verfügung. Es gilt nun, die Überlegungen zu vertiefen, um zu bestimmen, wie dieser gemeinsame Bezugsrahmen aufgebaut sein muss, um effizienter zu sein und den Rechtstraditionen der siebenundzwanzig Mitgliedsstaaten der Union besser Rechnung zu tragen.

Der gemeinsame Rechtsrahmen richtet sich in erster Linie an die gesetzgebenden Instanzen der Gemeinschaft, um die Kohärenz und Qualität der Gesetzgebung mit jeder Revision oder Neuabfassung zu verbessern. Langfristig könnte er jedoch auch von den nationalen Richtern, den Gesetzgebern oder Juristen als Inspirationsquelle oder Referenz verwendet werden.


  • Aktualisiert am: 04.12.2008
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