Erklärung der Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union über dir Konsultationen zwischen der Europäischen Union und Mauretanien
© A. Arraou, MAEE
- Datum: 17.10.2008
Die Konsultationen zwischen der Europäischen Union und Mauretanien werden im Rahmen der Bestimmungen nach Artikel 96 des Cotonou-Abkommens am 20. Oktober mit einem Treffen in Paris im Konferenzzentrum der Weltbank eingeleitet. Diese Konsultationen werden maximal 120 Tage in Anspruch nehmen.
Alain Joyandet, Staatssekretär für Zusammenarbeit und Frankophonie, wird die französische EU-Ratspräsidentschaft vertreten. Die Europäische Kommission wird durch Louis Michel, EU-Kommissar für Entwicklung und humanitäre Hilfe vertreten. Die mauretanische Delegation unter der Leitung von Herrn Moulaye Ould Mohamed Laghdaf umfasst Mitglieder der Regierung, die von der Junta ernannt wurden, und andere politische Verantwortungsträger. Die AKP-Gruppe wird eine wesentliche Rolle in diesen Konsultationen haben. Die AKP-Gruppe wird vom Vorsitzenden des Botschafterausschusses, von AKP-Staaten und ihrem Sekretariat vertreten. Die Afrikanische Union wird aufgrund ihrer Bemühungen um die Herbeiführung einer Krisenlösung in der Eigenschaft als Beobachter zugegen sein.
Seit dem Staatsstreich am 6. August hat sich die Europäische Union wie auch die gesamte internationale Gemeinschaft für die Freilassung von Präsident Abdallahi und die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung in Mauretanien eingesetzt.
In Ermangelung einer Reaktion der Junta in diesem Sinne hat die Europäische Union den aus dem Staatsstreich hervorgegangenen Regierungsbehörden ihre Absicht mitgeteilt, die Konsultation nach Artikel 96 des Cotonou-Abkommens zu eröffnen. Die Europäische Union hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach Rückgriff auf dieses Instrument, das im Fall der Verletzung bestimmter wesentlicher Elemente des Abkommens durch eine der Parteien (Wahrung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit) eine verstärkte Konzertierung vorsieht, um die Lage zu klären.
In diesem Sinne machen wir auf unsere Anforderungen aufmerksam. Im gleichen Zuge sollen die mauretanischen Vorschläge vorgelegt werden. Ermöglicht der Dialog es nicht, eine annehmbare Lösung herbeizuführen, ergreift die Europäische Union unter Umständen geeignete Maßnahmen.
- Aktualisiert am: 20.10.2008

