Erklärung der Präsidentschaft im Namen der Europäischen Union zur Lage im Osten der Demokratischen Republik Kongo
- Datum: 10.10.2008
Die Europäische Union ist sehr besorgt über die Fortsetzung der Kämpfe im Osten der Demokratischen Republik Kongo und über deren Folgen für die humanitäre Lage.
Die Europäische Union verurteilt nachdrücklich die jüngsten Erklärungen von Laurent Nkunda, der zum Umsturz der gewählten, rechtmäßigen Regierung der Demokratischen Republik Kongo aufruft und fordert den CNDP (Nationalkongress zur Verteidigung des Volkes) auf, unverzüglich und bedingungslos zum Friedensprozess zurückzukehren, zu dem er sich im Januar in Goma verpflichtet hat.
Die Europäische Union erinnert an ihre Überzeugung, dass es keine militärische Lösung für die derzeitige Krise in den Kivu-Provinzen gibt und dass die Prozesse von Goma und Nairobi weiterhin die einzigen Rahmenbedingungen darstellen, die es ermöglichen, ein Klima des Vertrauens zu schaffen und die Lage im Osten der Demokratischen Republik Kongo dauerhaft zu stabilisieren.
Die Europäische Union bekräftigt, dass sie die kongolesischen Behörden in ihren Anstrengungen unterstützt, eine politische Lösung der Krise zu finden und fordert alle betroffenen Parteien auf, den Waffenstillstand einzuhalten, den von der UNMIC vorbereiteten Entflechtungsplan umzusetzen und sich vorbehaltslos und bedingungslos für die Umsetzung der in Goma und Nairobi eingegangenen Verpflichtungen einzusetzen.
Die Europäische Union erinnert daran, dass es notwendig ist, die Bemühung zur Beendigung der Tätigkeit der bewaffneten ausländischen Gruppen im Osten der Demokratischen Republik Kongo fortzusetzen und ermutigt die Behörden der Republik Ruanda und der Demokratischen Republik Kongo hinsichtlich der FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas), ihre Zusammenarbeit zu diesem Zweck zu intensivieren.
Die Europäische Union bekräftigt, dass sie die internationalen Erleichterungen und die von der UNMIC vor Ort unter schwierigen Bedingungen unternommenen Aktion für die Zivilbevölkerung unterstützt.
Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau, Armenien, Aserbaidschan und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.
*Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
- Aktualisiert am: 20.10.2008

