ECOFIN : Unmittelbare Antworten auf die Finanzkrise
D. Reynders – F. T. Dos Santos - C. Lagarde
© Conseil de l'Union européenne
- Datum: 07.10.2008
- Ort: Luxemburg
Der ECOFIN-Rat beschloss am 7. Oktober Schlussfolgerungen zu den unmittelbaren Antworten auf die Finanzkrise und vier Erklärungen zu folgenden Themen : Finanzstabilität und -überwachung, eine koordinierte Reaktion der Europäischen Union auf den Konjunkturrückgang, Besoldung der Unternehmensmanager und Bekämpfung des Steuerbetrugs.
Angesichts der gegenwärtigen schwierigen Lage im Finanzsektor und gestützt auf die Erklärung unserer Staats- und Regierungschefs vom 6. Oktober 2008 sind wir uns einig, dass vorrangig das Vertrauen in den Finanzsektor und dessen ordnungsgemäßes Funktionieren wiederhergestellt werden müssen.
Wir sind übereingekommen, die systemrelevanten Finanzinstitute zu stützen. Wir verpflichten uns alle, sämtliche erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Solidität und Stabilität unseres Bankensystems zu stärken und die Einlagen der Sparer zu schützen. Die Behörden der EU und die Mitgliedstaaten werden über den Wirtschafts- und Finanzausschuss ( WFA) in ständigem Kontakt bleiben, um im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates Informationen auszutauschen und eine umfassende und koordinierte Reaktion auf die derzeitige Situation sicherzustellen sowie auf der Grundlage unserer gemeinsamen Grundsätze die Arbeiten weiter voranzubringen.
Wir begrüßen die Maßnahmen, die die EZB und die nationalen Zentralbanken seit Beginn der Turbulenzen getroffen haben. Die Liquidität des Finanzsystems wird von allen Behörden gesichert werden, damit das Vertrauen und die Stabilität erhalten bleiben.
Wir bekräftigen unseren Aufruf an die Finanzinstitute in Europa, uneingeschränkte Transparenz zu gewährleisten, und wir werden die diesbezüglich erzielten Fortschritte aufmerksam beobachten.
Wir kommen überein, unsere Maßnahmen eng aufeinander abzustimmen und die möglichen grenzüberschreitenden Auswirkungen einzelstaatlicher Entscheidungen zu berücksichtigen. Wir sind uns darin einig, dass die Intervention der öffentlichen Hand auf einzelstaatlicher Ebene in einem koordinierten Rahmen beschlossen werden muss.
Im Hinblick auf den Schutz der Interessen der Einleger und auf die Sicherung der Stabilität des Systems unterstreichen wir, dass ein Ansatz verfolgt werden muss, der u.a. die Rekapitalisierung angeschlagener systemrelevanter Finanzinstitute umfasst. Wir sind bereit, in diesem Zusammenhang entsprechend zu handeln.
Wir vereinbaren gemeinsame EU-Leitlinien für unser Vor gehen:
– Interventionen sollten rechtzeitig erfolgen und die Unterstützung sollte grundsätzlich zeitlich befristet sein;
– wir werden die Interessen der Steuerzahler aufmerksam im Auge behalten;
– die derzeitigen Aktionäre sollten die entsprechenden Folgen der Intervention tragen;
– die Regierungen sollten in der Lage sein, einen Wechsel der Führung her beizuführen;
– die Führungskräfte sollten keine unangemessenen Leistungen beziehen – die Regierungen sollten u. a. die Befugnis haben, in die Vergütung einzugreifen;
– die rechtmäßigen Interessen der Wettbewerber müssen geschützt wer den, insbesondere durch die Vorschriften über staatliche Beihilfen;
– negative Nebeneffekte sollten vermieden werden.
Wir werden – mit Bezugnahme auf die einschlägige Vereinbarung (Memorandum of understanding) – eine rasche Zusammenarbeit innerhalb der EU gewährleisten, insbesondere hinsichtlich der länderübergreifend tätigen Finanzinstitute.
Wir weisen darauf hin, dass jede Verzerrung bei der Behandlung US-amerikanischer und europäischer Banken aufgrund von Unterschieden der Rechnungslegungsvorschriften zu vermeiden ist. Wir nehmen die Flexibilität bei der Anwendung der Bewertung zum Marktpreis gemäß den internationalen Finanzberichterstattungsnormen (IFRS) zur Kenntnis, wie sie in den jüngsten Empfehlungen des International Accounting Standards Board (IASB) dargelegt wurde. Der Rat (Wirtschaft und Finanzen) empfiehlt nachdrücklich, dass Aufsichtsbehörden und Rechnungsprüfer in der EU diese neuen Empfehlungen unverzüglich anwenden. Wir sind ferner der Ansicht, dass die Frage der Neubewertung von Ver mögenswerten rasch gelöst werden muss. Dazu appellieren wir an IASB und Financial Accounting Standards Board (FASB), in dieser Frage zusammenzuarbeiten, und wir begrüßen, dass die Kommission bereit ist, so rasch wie möglich geeignete Maßnahmen vorzulegen. Wir gehen davon aus, dass diese Frage bis Ende des Monats gelöst ist, damit die Durchführung gemäß den einschlägigen Verfahren ab dem dr itten Quartal beginnen kann.
Wir begrüßen den anhaltenden Einsatz der Kommission für rasche Maßnahmen und eine flexible Handhabung der Entscheidungen über staatliche Beihilfen im Rahmen des Binnenmarkts und der Vorschriften über staatliche Beihilfen. Der Rat begrüßt die Zusage der Kommission, in Kürze Leitlinien für einen allgemeinen Rahmen vorzulegen, der eine rasche Beurteilung der Vereinbarkeit der Rekapitalisierung und der Einlagensicherungssysteme sowie der Fälle, in denen diese Systeme zur Anwendung kommen, mit den staatlichen Beihilfen ermöglicht.
Auch bei der Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sollte – im Einklang mit den Bestimmungen des Pakts – den derzeitigen außergewöhnlichen Umständen Rechnung getragen werden.
Mehrere Mitgliedstaaten haben jüngst die Mindestgarantie im Rahmen ihrer nationalen Einlagensicherungssysteme angehoben. Wir sind übereingekommen, dass alle Mitgliedstaaten für einen anfänglichen Zeitraum von mindestens einem Jahr eine Einlagensicherung für Einzelpersonen von mindestens 50 000 EUR bieten sollen, wobei wir zur Kenntnis nehmen, dass zahlreiche Mitgliedstaaten beschlossen haben, ihre Mindestgarantie auf 100 000 Euro zu erhöhen. Wir begrüßen die Absicht der Kommission, möglichst rasch einen entsprechenden Vorschlag zur Förderung der Konvergenz der Einlagensicherungssysteme vorzulegen.
Diese kurzfristige Strategie steht vollständig im Einklang mit den Rahmenbedingungen, die der Rat (Wirtschaft und Finanzen) seit Oktober 2007 festgelegt hat und die darauf abzielen, in Zusammenarbeit mit unseren Partnern, insbesondere innerhalb des Forums für Finanzmarktstabilität (FSF) , Transparenz und Verantwortlichkeit im Finanzsektor zu fördern.
ECOFIN : Immediate responses to financial turmoil (EN)
Conclusions du Conseil sur la stabilité financière et la surveillance financière (FR)
Council Conclusions on financial stability and financial supervision (EN)
Council Conclusions on a coordinated EU response to the economic slowdown (EN)
Conclusions du Conseil sur une réponse coordonnée de l'UE au ralentissement économique (FR)
Council Conclusions on fight against tax fraud (EN)
Conclusions du Conseil sur lutte contre la fraude fiscale (FR)
Council Conclusions on executive pay (EN)
Conclusions du Conseil sur la rémunération des dirigeants d'entreprises (FR)
- Aktualisiert am: 28.10.2008

