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Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zur Wiedereinführung der Todesstrafe in Liberia

  • Datum: 31.07.2008

Die Europäische Union bringt ihre tiefe Besorgnis über den Erlass eines Gesetzes zum
Ausdruck, mit dem in Liberia für bestimmte Straftaten die Todesstrafe wieder eingeführt
wird.
Sie erinnert daran, dass Liberia im Jahr 2005 die Todesstrafe vollständig abgeschafft hatte.
Liberia hat sich durch Unterzeichnung des zweiten Fakultativprotokolls zum Internationalen
Pakt über bürgerliche und politische Rechte im September 2005 dazu verpflichtet,
alle erforderlichen Maßnahmen zur Abschaffung der Todesstrafe zu ergreifen.
Der nun erfolgte Beschluss zur Wiedereinführung der Todesstrafe setzt ein äußerst
beunruhigendes Signal und wirkt der seit mehreren Jahren in Afrika sowie weltweit festzustellenden
Tendenz entgegen.

Die Europäische Union bekräftigt erneut, dass sie die Todesstrafe unter allen Umständen
ablehnt. Ihrer Auffassung nach trägt die Abschaffung der Todesstrafe zur Förderung der
menschlichen Würde und zur fortschreitenden Entwicklung der Menschenrechte bei. Die
Europäische Union erachtet die Todesstrafe als eine grausame und unmenschliche
Bestrafung und als eine Verletzung des Rechts auf Leben. Sie weist darauf hin, dass die
Abschreckungswirkung der Todesstrafe nicht erwiesen ist, und dass ein Justizirrtum nach
der Hinrichtung des Verurteilten irreparabel ist.
Die Europäische Union fordert Liberia nachdrücklich zur Einhaltung der eingegangenen
Verpflichtungen sowie der internationalen Menschenrechtsnormen auf.
Die Europäische Union misst der Tatsache, dass in Liberia seit 2000 keine einzige Hinrichtung
stattgefunden hat, sehr große Bedeutung bei, und fordert die Regierung und das
Parlament Liberias nachdrücklich auf, die Todesstrafe de jure und de facto abzuschaffen.
Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik
Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und
potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und
Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island,
Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau, Armenien und
Georgien schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin
am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

  • Aktualisiert am: 23.12.2008
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