Erklärung des Vorsitzes im amen der Europäischen Union zu der Entscheidung des Verfassungsgerichts der Türkei über den Antrag auf Auflösung der AKP
- Datum: 30.07.2008
Die Europäische Union nimmt die Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts vom
30. Juli gebührend zur Kenntnis. Sie ersucht alle türkischen politischen Akteure, ihre Divergenzen
im Geiste des Dialogs und des Kompromisses beizulegen und dabei die Rechtsstaatlichkeit
und die Grundfreiheiten zu achten.
Die Europäische Union, die auf das demokratische Funktionieren der Institutionen bedacht
ist, wird die Lage in der Türkei weiterhin aufmerksam verfolgen.
- Aktualisiert am: 23.12.2008

