Erklärung des Vorsitzes im amen der Europäischen Union im Anschluss an das Kommuniqué des Staatsanwalts des IStGH
- Datum: 14.07.2008
Die Europäische Union hat Kenntnis genommen von den Erklärungen des Staatsanwalts
des Internationalen Strafgerichtshofs zu den in Darfur begangenen Verbrechen.
Es ist nun Sache der Richter der Vorverfahrenskammer des IStGH, sich zu den weiteren Schritten zu äußern, die sie im Anschluss an den Antrag des Staatsanwalts zu unternehmen gedenken.
Die Europäische Union weist darauf hin, dass der IStGH eine grundlegende Rolle bei der Förderung der internationalen Justiz spielt. Insbesondere wiederholt die EU ihren Aufruf, die vom Gerichtshof gegen Ahmed Harun und Ali Kushayb erlassenen Haftbefehle zu
vollstrecken.
Die Europäische Union bekräftigt erneut, dass die Suche nach einer politischen Lösung in Darfur und die Umsetzung des Nord-Süd-Friedensabkommens (CPA) von strategischer Bedeutung sind. Sie fordert die sudanesische Regierung der Nationalen Einheit und alle Parteien, Gruppen und Bewegungen in Darfur auf, sich im Interesse der sudanesischen Bevölkerung und der Stabilität des Landes und der Region für die Erreichung dieses Zieles einzusetzen.
Die Europäische Union bekräftigt ihre Bereitschaft, die Friedensbemühungen in Darfur
zu unterstützen.
Die Bewerberländer Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau, Armenien und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
- Aktualisiert am: 23.12.2008

